Job: Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d), Gießen
Am Institut für Musikwissenschaft/Musikpädagogik, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, ist ab 01.10.2021 eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % einer Vollbeschäftigung als
Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).
Deadline: 02.09.2021
Aufgaben
Sie sind gemäß § 66 HHG Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen Lehraufgaben im Umfang von 9 Lehrveranstaltungsstunden gem. Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Hessen für das Fach Musikwissenschaft, insbesondere auf den Gebieten Musiktheorie/-kritik und Sozialgeschichte der Musik.
Anforderungsprofil
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine abgeschlossene Promotion im Fach Musikwissenschaft
Pädagogische Eignung
Mindestens dreijährige Erfahrung in der Hochschullehre
Bereitschaft, in der Selbstverwaltung des Instituts mitzuwirken
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die JLU versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen.
Für Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Prof. Dr. Claudia Bullerjahn telefonisch unter: 0641/99-25101 oder per E-Mail an: claudia.bullerjahn @ musik.uni-giessen.de gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe der Referenznummer 336/03 mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.09.2021 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie und ohne Hefter/Hüllen vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.