Job: Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d), Gießen

Am Institut für Musikwissenschaft/Musikpädagogik, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, ist ab 01.10.2021 eine Teilzeitstelle im Umfang von 50 % einer Vollbeschäftigung als

Lehrkraft für besondere Aufgaben (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Tarifvertrag Hessen (TV-H).

Deadline: 02.09.2021


Aufgaben

Sie sind gemäß § 66 HHG Lehrkraft für besondere Aufgaben. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen Lehraufgaben im Umfang von 9 Lehrveranstaltungsstunden gem. Lehrver­pflichtungs­verordnung des Landes Hessen für das Fach Musikwissenschaft, insbesondere auf den Gebieten Musiktheorie/-kritik und Sozialgeschichte der Musik.

Anforderungsprofil

  • Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine abgeschlossene Promotion im Fach Musikwissenschaft

  • Pädagogische Eignung

  • Mindestens dreijährige Erfahrung in der Hochschullehre

  • Bereitschaft, in der Selbstverwaltung des Instituts mitzuwirken

Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Die JLU versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen.

Für Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Frau Prof. Dr. Claudia Bullerjahn telefonisch unter: 0641/99-25101 oder per E-Mail an: claudia.bullerjahn @ musik.uni-giessen.de gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe der Referenznummer 336/03 mit den üblichen Unterlagen bis zum 02.09.2021 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie und ohne Hefter/Hüllen vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.

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