Job: W3-Professur für Musikpädagogik und -didaktik, Erlangen-Nürnberg

Job: W3-Professur für Musikpädagogik und -didaktik, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Fachdidaktiken zum 01.04.2023 eine

W3-Professur für Musikpädagogik und -didaktik

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Deadline: 30.06.2021

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Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber (m/w/d) hat die Fachgebiete Musikpädagogik und -didaktik in Forschung und Lehre in ihrer ganzen Breite zu vertreten Es wird vorausgesetzt, dass die zu berufende Person in empirischer Lehr-Lern-Forschung im Bereich der Musikdidaktik/-pädagogik sehr gut ausgewiesen ist. Aufbauend auf eigener künstlerischer Tätigkeit werden Qualifikationen im Bereich der schulischen Musikvermittlung in ihren unterschiedlichen Facetten ebenso erwartet wie Erfolge im Einwerben von Drittmitteln und Erfahrung mit interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Profilbildung des Departments und im Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung wird erwartet. Die Professur verantwortet im Bereich der Lehre die künstlerisch-praktische, die theoretisch-wissenschaftliche sowie die musikpädagogische und -didaktische Ausbildung der Studierenden in den Lehrämtern Grundschule, Mittelschule und Realschule. Gewünscht ist zudem die Fortführung bzw. Weiterentwicklung vorhandener Kooperationsprojekte (wie „klasse.im.puls“ und „Musikalische Grundschule“).

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können. Zudem soll der Erwerb der Befähigung für das Lehramt im Fach Musik und eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer Schule oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 30.06.2021 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen @ fau.de sehr gerne zur Verfügung.

Job, NewsPenelope Braune