Job: Studienassistent_in am Institut für Musiksoziologie, Wien
Studienassistent_in (10 WStd.)
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 22.05.2024
Mehr Informationen hier.
Am Institut für Musiksoziologie der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2024 eine befristete Stelle als
Studienassistent_in
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 10 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 649,80 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_r eines Bachelor-, Diplom-, Master- oder Magisterstudiums aus dem Bereich der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften
Aufgaben:
Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Mitbetreuung der Infrastruktur des Instituts (Bibliothek, Archiv, Dokumentation etc.)
Wartung der Institutswebsite
Mitbetreuung der Social Media-Kanäle des Instituts
Mitarbeit bei Forschungsprojekten (z.B. Transkription von Interviews oder Korrekturlesen)
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Mai 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.