Job: Präsidentin / Präsident (m/w/d), Musikhochschule Lübeck (Deadline: 22. August 2022)
An der Musikhochschule Lübeck ist zum 1. März 2023 folgende Stelle in Vollzeit zu besetzen:
Präsidentin / Präsident (m/w/d)
Deadline: 22. August 2022
Die Musikhochschule Lübeck (MHL) ist eine universitäre Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein. Sie gilt als international renommierte musikalische Bildungsinstitution, an der gegenwärtig rund 450 junge Musiker*innen aus den Bereichen Instrumentalmusik, Gesang, Kirchenmusik, Musiktheorie und Komposition in künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Fächern studieren.
Für diese Position sucht die MHL idealerweise eine Persönlichkeit mit eigenem musikalisch-künstlerischen, musikwissenschaftlichen oder musikpädagogischen Hintergrund, die mit Visionen, Kreativität, strategischer Weitsicht, Gestaltungskraft und Kommunikationskompetenz die nachhaltige Profilbildung, Sichtbarkeit, Vernetzung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule weiter stärkt. Hohe Organisationskompetenz, Verhandlungsgeschick, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit sind ausdrücklich erwünscht. Dabei soll sich die / der Kandidat*in durch einen integrativen und kollegialen Führungsstil auszeichnen, den verschiedenen Mitgliedergruppen der Hochschule mit Wertschätzung und Sensibilität begegnen und ihre Potenziale fördern. Entsprechendes wird im Hinblick auf die verschiedenen und vielfältigen Kulturen innerhalb und außerhalb der Hochschule erwartet. Um die Hochschule in den öffentlichen Diskurs einzubringen und andere für die Hochschule und ihre Belange zu begeistern, bringt sie / er möglichst Erfahrung im Umgang mit Politik, Verbänden, Stiftungen sowie regionalen, überregionalen und internationalen Netzwerken mit. Von Vorteil sind Expertise und Kontakte für eine erfolgreiche Akquise von Drittmitteln.
Die / der Präsident*in führt den Vorsitz im derzeit vierköpfigen Präsidium, das die Musikhochschule leitet. Sie / er übt das Amt hauptberuflich aus. Die weiteren Aufgaben und Befugnisse sowie die Rechtsstellung sind im Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz) geregelt.
Zur / zum Präsident*in kann bestellt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtspflege oder Kultur, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Für eine ausführliche Stellenbeschreibung mit Hinweisen auf den Auswahl- und Berufungsprozess besuchen Sie bitte unsere Homepage www.mh-luebeck.de/service/stellenangebote
Erste Fragen beantwortet Ihnen gerne der Vizepräsident Martin Hundelt, Tel: +49 (0)451 – 1505-161 .
Die Bewerbungsfrist endet am 22. August 2022.